ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Geschäftsbedingungen („AGB“) finden auf sämtliche Verträge Anwendung, die Leistungen im Bereich von Vermessungen, Bilder, Thermographie, Inspektionen durch Drohnen zum Gegenstand haben und wie sie auf der Website https://flyhighindustrial.de (nachfolgend „Webseite“) angeboten werden. Vertragspartner bzw. Anbieter für den Auftraggeber ist Florian Reeh, [ FlyHigh ] . Industrial, Malmöer Str. 7, 10439 Berlin (nachfolgend Anbieter)
1.2 Die zwischen uns und Ihnen als Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden AGB, der Datenschutzerklärung sowie einer Auftragsbestätigung oder eines Vertrages. Bei der Vertragserfüllung hat immer die Sicherheit aller beteiligten Personen oberste Priorität wie auch die Sicherheit des Luftraums und die Sicherheit des eingesetzten Geräts. Die Entscheidungskompetenz hierüber hat ausschließlich der vor Ort befindliche Verantwortliche von FlyHigh als Auftragnehmer und/oder die zuständigen Behörden.
1.3 Abweichende, widersprechende oder ergänzende AGB eines Auftraggebers finden keine Anwendung. Solche Bedingungen des Auftraggebers gelten also nur dann und insoweit, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere Bestätigung wenigstens in Textform maßgebend. Diese verlieren ihre Geltung auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder (von unseren AGB) abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung ohne Vorbehalt ausführen.
1.4 Wir sind berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern bzw. anzupassen, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Auftraggeber zumutbar sind.
1.5 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche oder gewerbliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, so auch solche, die die Kaufmannseigenschaft nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches erfüllen. Kunde oder Besteller im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer und werden als Auftraggeber (AG) bezeichnet. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen
2. AUSKÜNFTE, BERATUNG, LEISTUNGSPARAMETER
2.1 Informationen und Angebote bezüglich der Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Erfahrungen des Anbieters. Die angegebenen Werte sind nicht als rechtsverbindliche Werte zu betrachten, so dass Abweichungen in zumutbaren Toleranzgrenzen möglich sind. Alle Angaben über Leistungen, mithin die in den Angeboten und sonstigen Druckschriften enthaltenen Angaben des Anbieters, insbesondere technische Angaben, sind Ausdruck durchschnittlicher Erfahrungswerte. Änderungen des Inhaltes und der Ausführung der Leistungen seitens des Anbieters erfolgen nach billigem Ermessen.
2.2 Dem Anbieter steht es frei, sich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere zur Durchführung der angebotenen Leistungen, der Tätigkeit Dritter zu bedienen.
3. VERTRAGSABSCHLUSS/VERTRAGSÄNDERUNGEN
3.1 Der Anbieter wird dem Auftraggeber auf dessen Anfrage ein unverbindliches Angebot über die gewünschte Leistung mit einer ausführlichen Leistungsbeschreibung und entsprechenden Preisen übersenden (nachfolgend ″unverbindliches Angebot″). Aufgrund des unverbindlichen Angebots gibt der Auftraggeber gegenüber dem Anbieter ein verbindliches Angebot (nachfolgend ″Auftragsangebot″) über die Beauftragung der im unverbindlichen Angebot beschriebenen Leistung ab.
3.2 Das Auftragsangebot ist in Textform abzugeben. Soweit der Anbieter zur Abgabe eines Auftragsangebots ein elektronisches Dienstleistungssystem eingerichtet hat, ist es ausreichend, wenn der Auftraggeber unter Anwendung dieses Systems das Angebot absendet.
3.3 Der Anbieter ist berechtigt, das Auftragsangebot innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach dessen Zugang bei dem Auftraggeber anzunehmen; die Annahme erfolgt ebenfalls in Textform mit einer Auftragsbestätigung.
3.4 Nach dem Vertragsschluss sind die Änderungen im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung und Vergütung nur möglich, soweit sich die Parteien über die Änderungen entsprechend der Ziff. 1 und 3 einigen.
3.5 Der Auftraggeber wird dem Anbieter beim Vertragsschluss über alle relevanten Umstände zur Durchführung eines Flugs bzw. der Leistungserbringung nach bestem Wissen und Gewissen schriftlich oder in Textform informieren. Stellt sich nach dem Vertragsschluss heraus, dass die Angaben unvollständig oder unzutreffend waren, obwohl der Auftraggeber zu vollständigen und richtigen Angaben in der Lage gewesen und dazu von dem Anbieter aufgefordert worden ist, so behält sich der Anbieter das Recht vor, die Anpassung des Vertrages zu verlangen. Ist der Auftraggeber mit der Anpassung nicht einverstanden, können der Anbieter und der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten; die bereits angefallenen Kosten zur Vorbereitung und Durchführung des Fluges trägt der Auftraggeber.
3.6 Sollte sich in der Auftragsabwicklung der Umfang des Auftragsvolumens vom erteilten Auftrag wesentlich abweichen, sind vom Anbieter Änderungsanzeigen, bzw. die zusätzlichen Leistungen umgehend dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Dem Anbieter steht dann eine zusätzliche Vergütung zu, wenn folgende drei Voraussetzungen bei einer Auftragsvergabe hinsichtlich der erbrachten Leistungen kumulativ vorliegen: a) Die Leistungen müssen für die Erfüllung des Auftrags notwendig gewesen sein. b) Die Leistungen müssen dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprochen haben. c) Die Leistungen müssen dem Auftraggeber nach Ausführung unverzüglich angezeigt worden sein.
4. MITWIRKUNGS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
4.1 Der Auftraggeber hat bei der Auftragsausführung in der erforderlichen Weise mitzuwirken.
4.2 Der Auftraggeber überlässt dem Anbieter rechtzeitig vor Ausführung des Auftrags unentgeltlich und auf eigene Kosten alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen, Materialien, Geräte, Unterlagen, Vorgänge etc. Er räumt dem Anbieter die erforderlichen Nutzungsrechte zum Zwecke der Erfüllung des Auftrags ein. Sofern der Auftraggeber Daten liefert oder zu liefern hat, welche Teil des bestellten Produktes werden, so trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit dieser von ihm gelieferten Daten.
4.3 Sofern der Anbieter beim Auftraggeber tätig wird, hat der Auftraggeber den Mitarbeitern des Anbieters oder von ihm beauftragten Dritten im Rahmen der üblichen Betriebszeiten und innerhalb der betrieblichen Zugangsregelungen auch Zugang zu allen Räumlichkeiten, Installationen (Hardware, Software, Netzwerke etc.) und sonstigen Arbeitsmitteln zu verschaffen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch den Anbieter erforderlich sind.
4.4 Erfüllt der Auftraggeber die ihm nach Ziff. 1 bis 3 obliegenden Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig und führt dies zu Verzögerungen bei der Auftragsdurchführung oder zum Mehraufwand, so ist der Anbieter berechtigt, dem Auftraggeber die hierdurch entstandenen zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.
4.5 Der Auftraggeber wird dem Anbieter zur Vorbereitung der Auftragsdurchführung beim Vertragsschluss über alle Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Auftrag informieren. Dazu zählt auch die Mitteilung des Auftragszwecks, der Art und Weise der geplanten Verwendung von Aufnahmen sowie des Umfangs der vom Auftraggeber speziell für die Durchführung des Auftrags getätigten Aufwendungen. Dies gilt insbesondere bei einmaligen Ereignissen.
5. BEHÖRDLICHE UND PRIVATE GENEHMIGUNGEN
5.1 Zur Durchführung eines Flugs wird der Anbieter bei der zuständigen Luftfahrtbehörde die Erlaubnis zum Aufstieg einholen (sog. Aufstiegsgenehmigung); der Auftraggeber wird den Anbieter dabei aktiv unterstützen. So wird er dem Anbieter insbesondere alle für die Antragstellung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Satz 1 gilt entsprechend, soweit für die Durchführung eines Auftrags weitere behördliche Genehmigungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Luftraums erforderlich sind.
5.2 Stellt sich heraus, dass die Genehmigungen nicht bis zum vereinbarten Auftragstermin eingeholt werden können, werden der Auftraggeber und der Anbieter sich über einen neuen Auftragstermin einigen.
5.3 Die Kosten des Genehmigungsverfahrens nach Ziff. 1 und 2 trägt der Auftraggeber.
5.4 Wird die beantragte Genehmigung nicht erteilt oder stellt sich nach dem Vertragsschluss heraus, dass die Durchführung des Auftrags gegen die geltenden Gesetze verstößt, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
5.5 Der Auftraggeber obliegt allein die Verantwortung, ob die Durchführung eines Flugs die Inanspruchnahme des fremden Eigentums, wie bspw. das Betreten eines Privatgrundstücks erfordert oder durch die Bild- und Filmaufnahmen die Privatsphäre von Dritten verletzt werden könnte; soweit dies der Fall ist, ist der Auftraggeber für die Einholung der entsprechenden Erlaubnisse von Eigentümern und sonstigen Rechtsinhabern zuständig. Unterlässt der Auftraggeber eine sorgfältige Prüfung etwaiger Drittrechte und wird der Anbieter von Dritten wegen Verletzung von Erlaubnispflichten in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Anbieter von etwaigen Ansprüchen auf erste Anforderung freizustellen. Der Anbieter weist darauf hin, dass Personen, die als „Beiwerk“ im Bild erscheinen unter Umständen Persönlichkeitsrechte geltend machen können, sofern die Bilder einem unbestimmten Empfängerkreis zugänglich gemacht werden. Hierfür haftet nicht der Anbieter.
6. BEFUGNISSE DES ANBIETERS
6.1 Gegenüber seinen Mitarbeitern ist allein der Anbieter weisungsbefugt.
6.2 Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung eines Teils oder der Gesamtheit ihrer Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Tätigkeit Dritter zu bedienen, welche über die zur Durchführung des Auftrages notwendigen Qualifikationen verfügen.
7. DURCHFÜHRUNG VON FLÜGEN
7.1 Zur Durchführung eines Flugs wird ein Auftragstermin vereinbart. Bis zu diesem Termin sind der Anbieter und der Auftraggeber verpflichtet, alle behördlichen und privaten Genehmigungen für den konkreten Auftrag nach Maßgabe der Ziffer 5 einzuholen; liegen diese nicht vor, wird der Auftrag nicht durchgeführt.
7.2 Die Entscheidung über die Durchführung eines Fluges liegt beim Piloten des Anbieters. Der Pilot des Anbieters prüft am Tag des Auftragstermins, ob der Flug sicher durchgeführt werden kann. Liegen Umstände vor, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine sichere Durchführung des Fluges beeinträchtigen oder die Rechtsgüter Dritter gefährden können und lassen sich diese Umstände nicht rechtzeitig beseitigen, so behält sich der Anbieter vor, den Flug nicht durchzuführen. Die Entscheidung wird durch den Piloten nach Abwägung aller sicherheitsrelevanten Aspekte unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Vertragsparteien und der Allgemeinheit getroffen und bindet die Parteien. Umstände, die die Flugsicherheit beeinträchtigen können, sind beispielsweise: a) kurzfristig auftretende meteorologische Bedingungen wie Wind, Niederschlag, extreme Temperaturen; b) Auftreten von technischen Problemen, die nicht auf ein Verschulden des Anbieters beruhen, am Flugsystem; oder c) auftragsspezifische Gefahren, die besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich machen. d) eine behördliche Verfügung aufgrund einer bestimmten Sicherheits- oder Gefährdungslage
7.3 Wird der Auftrag nach Ziff. 7.2 lit. a) bis d) nicht durchgeführt, werden die Parteien unverzüglich einen neuen Auftragstermin vereinbaren, soweit der Auftrag an einem anderen Termin durchgeführt werden kann und dies dem Auftraggeber unter Berücksichtigung seiner Interessen zuzumuten ist.
7.4 Wird der Auftrag aus den Gründen nicht durchgeführt, an denen weder dem Anbieter noch dem Auftraggeber ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist, so trägt jede Partei ihre eigenen Kosten. Liegen die Gründe für den Abbruch des Auftrags im Verantwortungsbereich einer der Parteien, so hat diese Partei die gesamten Kosten zu tragen.
7.5 7.2 gilt entsprechend, soweit die Wetterbedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Qualität der Aufnahmen beeinträchtigen können; jede Partei trägt ihre Kosten.
8. PREISGESTALTUNG
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie bei Bedarf zzgl. Versand- oder Speditionskosten. Die Preisberechnung und Zahlung erfolgt in Euro. Mehrkosten durch Zahlung in Fremdwährungen trägt der Auftraggeber.
9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
9.1 Rechnungsbeträge sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung fällig. Erfolgt diese nicht kommt der Auftraggeber, ohne dass es einer Mahnung bedarf in Zahlungsverzug. Die Höhe der Zinsen bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Verweigert der Auftraggeber zum vereinbarten Liefertermin grundlos die Annahme bzw. Abholung der Ware bzw. verzögert er diese aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, ist die erbrachte Leistung zur Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber die Mitteilung von uns erhalten hat, dass diese zur Lieferung bzw. Abholung bereitsteht. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
9.3 Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9.4 Der Anbieter ist berechtigt, Teilrechnungen / Abschlagszahlungen / Vorauskasse-Rechnungen zu erstellen. Diese werden auf Basis der bis dahin erbrachten Teilleistungen, gemäß vorgelegten Leitungsnachweis abgerechnet. Mit erfolgreicher Beendigung der zu erbringenden Leistungen wird eine Rechnung/Schlussrechnung unter Anrechnung der bereits erbrachten und abgerechneten Leistungen erstellt.
10. STORNIERUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER
10.1 Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Auftrags durch den Auftraggeber wird die gesetzliche Regelung des §649 BGB wie folgt modifiziert: a) Bei Zugang der Kündigung spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 20% der vereinbarten Vergütung, b) Bei Zugang der Kündigung spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 30% der vereinbarten Vergütung. c) Bei Zugang der Kündigung spätestens 1 Woche vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 40% der vereinbarten Vergütung. d) Bei Zugang der Kündigung innerhalb von 3 Tagen vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 60% der vereinbarten Vergütung. e) Bei Zugang der Kündigung 24 Stunden vor dem geplanten oder nach dem Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 90% der vereinbarten Vergütung.
10.2 Eine Anrechnung ersparter Aufwendungen und eine Anrechnung von tatsächlich erzieltem bzw. böswillig unterlassenem Zwischenverdienst gemäß §§ 649 S. 1 Halbsatz 2 BGB findet in den Fällen der vorzeitigen Beendigung durch den Auftraggeber ausdrücklich nicht statt.
10.3 Punkt 1) gilt nicht, wenn die vorzeitige Beendigung aus Gründen erfolgt, die nicht in der Sphäre des Auftraggebers liegen und auf höherer Gewalt beruhen. Hierzu zählen insbesondere die Unmöglichkeit der Ausführung des Auftrages wegen Sturm, politischer Umstürze, Krankheit oder Tod einer am Produktionsprozess beteiligten, nicht zu ersetzenden Person.
10.4 In jedem Falle schuldet der Auftraggeber jedoch bei einer vorzeitigen Beendigung die Erstattung der nachgewiesenen erbrachten Leistungen, Ausgaben Dritter und insbesondere die Fahrt- und Übernachtungskosten.
11. RÜCKTRITTSRECHT DES ANBIETERS
11.1 Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn: a) die Erbringung der Leistung objektiv oder subjektiv unmöglich im Sinne des §275 BGB ist, b) die Durchführung von Leistungen zu den vereinbarten Zeiten kein freier Zugang zu dem Objekt, das Gegenstand der Leistung ist, besteht. c) der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nach Ziffer 4 nicht erfüllt und hierdurch die Ausführung des Auftrags unzumutbar erschwert wird, d) aufgrund äußerer Bedingungen (z.B. Wetterlage, Sicht-/Lichtverhältnisse, hoher KV Index) eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags nicht möglich ist, bzw. dieser nicht ohne eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit der beteiligten Personen und/oder der eingesetzten Technik ausgeführt werden kann, e) eine zur Ausführung des Auftrags auf unseren Antrag erteilte behördliche Genehmigung (z.B. Drehgenehmigung, Fluggenehmigung, Zutrittsgenehmigung) widerrufen oder zurückgenommen wird, bzw. aus anderen Gründen ihre Bestandskraft verliert.
11.2 Der Rücktritt ist gegenüber dem Auftraggeber in Textform zu erklären und zu begründen. Sollte der Rücktritt aus Gründen erfolgen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters in Gänze aufrechterhalten.
11.3 In jedem Falle schuldet der Auftraggeber bei einem Rücktritt durch uns die Erstattung der nachgewiesenen Auslagen, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten.
12. LEISTUNGSABNAHME
12.1 Hinsichtlich der Abnahme der Leistungen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
12.2 Die erbrachten Leistungen des Anbieters gelten als abgenommen, wenn eine Übergabe und/oder Fertigstellungsanzeige in Textform an den Auftraggeber erfolgt ist, seit der Fertigstellung eine Zeit von zwei Wochen vergangen ist und der Auftraggeber in dieser Zeit der Abnahme nicht ausdrücklich begründet widersprochen hat.
12.3 Die Regelung des § 640 Abs.1 S. 3 BGB wird hierdurch nicht berührt.
13. LEISTUNGSLIEFERUNG
13.1 Bei digitaler Lieferung etwa per E-Mail trägt der Anbieter – soweit es ihr durch Nutzung stets aktueller Virenscanner möglich ist – dafür Sorge, dass die bereitgestellten Leistungen virenfrei sind. Hierfür übernimmt der Anbieter jedoch keine Haftung für den Fall, dass gleichwohl ein virusbedingter Schaden eintritt.
13.2 Erfolgt die Lieferung nicht digital, so wählt der Anbieter das jeweilige Transportunternehmen aus. Die Kosten für Verpackung, Versand und Zustellung auch bei Teillieferungen trägt der Auftraggeber.
13.3 Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt.
13.4 Mit der Übergabe der Leistungen an das jeweilige Transportunternehmen geht die Gefahr etwaiger Schäden auf den Auftraggeber über.
13.5 Der Versand erfolgt grundsätzlich unversichert. In diesem Fall geht spätestens mit Verlassen der Ware der Büroräumlichkeiten des Anbieters die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt auf seine Kosten eine zu den Konditionen des jeweiligen Transportunternehmens versicherte Sendung.
14. URHEBER- & NUTZUNGSRECHTE
14.1 Bei den vom Anbieter erstellten Vermessungs-, Foto-, Laser- oder Filmaufnahmen handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Material des Anbieters
14.2 Dem Auftraggeber wird grundsätzlich ein einfaches, also nicht-exklusives Nutzungs- und Verwertungsrecht an dem erstellten Material eingeräumt, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich anderweitiges vereinbart.
14.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ganz oder teilweise Dritte zu übertragen oder die Rechte durch Dritte ausüben zu lassen. Dies muss aber vorab schriftlich anzeiget werden.
14.4 Die Verwendung – insbesondere die Weitergabe und Veröffentlichung – der urheberrechtlich geschützten Leistungen des Anbieters ist nur zulässig, wenn deutlich sichtbar der Anbieter als Urheber dieser Leistungen zu erkennen ist. Bei Verletzung dieser Namensnennungspflicht ist der Anbieter berechtigt, eine Nutzung der urheberrechtlich geschützten Leistungen -ohne Kennzeichnung des Urhebers- zu untersagen
14.5 Der Anbieter behält sich vor, Bildmaterial (Fotos, Videos, Screenshots, Renderings, etc.) zu Werbezwecken auf den Webseiten des Anbieters, in Social-Media-Auftritten (z. B. Facebook, Xing, Linkedin, Instagram, TikTok), in Printmedien (z. B. Flyer, Broschüren, Fachzeitschriften), bei Messeauftritten, Newsletter und Werbefilmen des Anbieters zu verwenden, sofern nicht eine Geheimhaltungserklärung durch den Anbieter unterzeichnet oder eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
14.6 Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass einzelne Arbeiten (Bild- und Videomaterial) zu Werbezwecken als Referenz durch den Anbieter verwendet werden darf. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er als Referenz des Anbieters genannt werden darf, sofern nicht eine Geheimhaltungserklärung oder eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
14.7 Die Einräumung der einfachen Nutzungs- und Verwertungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche des Anbieters gegen den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis. Eine Verwertung der Nutzungs- und Verwertungsrechte ist in einer strittigen Auseinandersetzung der Zahlungsansprüche nach schriftlicher Aufforderung wegen Eigentumsvorbehalt des Anbieters zu unterlassen.
15. GEWÄHRLEISTUNG
15.1 Bei Unternehmen bzw. Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) als Auftraggeber gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §377 HGB. Voraussetzung für anstehende Gewährleistungsrechte des Auftraggebers ist jedoch, dass er etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Leistungserbringung gegenüber dem Anbieter schriftlich anzeigt werden. Unterbleibt diese Anzeige, wird der Auftraggeber von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Eine hierüber hinausgehende Mängelhaftung auf Schadensersatz ist – egal aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche für Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für den Fall, dass anstelle eines Schadensersatzanspruches, ein Anspruch auf Ersatz nutzloser Aufwendungen geltend gemacht wird. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend bei einer persönlichen Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
15.2 Der Anbieter übernimmt ausdrücklich keine Gewähr für die Tauglichkeit der vom Auftraggeber gelieferten Geodaten zu einem vom Nutzer damit verfolgten Zweck. Des Weiteren übernimmt der Anbieter ausdrücklich keine Gewähr, dass die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der gelieferten Geodaten beim Nutzer vorliegen.
15.3 Die von dem Anbieter gelieferten, bzw. ausgewerteten Daten beruhen allein auf dem zum Zeitpunkt der Erfassung vorliegenden Informationen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für etwaige Veränderungen an den abgebildeten oder gescannten Objekten nach der Erfassung der Daten bzw. nach Anfertigung von Luftaufnahmen.
15.4 Der Anbieter führt grundsätzlich alle zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und Fachwissen durch. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass z.B. bei der Vermessung Fehler und Abweichungen auftreten (Beispielsweise durch Vegetation, Vibrationen, Regen oder Verspiegelung). Dies gilt insbesondere für Daten des Anbieters bei der Weiterverarbeitung wie 2D-Pläne, 3D-Modelle, BIM-, GIS-Datensätze oder Pass- und Kontrollpunkte. Die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der gelieferten Daten und Koordinaten liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Der Anbieter übernimmt hierfür keine Gewährleistung in Bezug auf Vollständigkeit und Genauigkeit.
16. DATENARCHIVIERUNG
Ihre Projektdaten werden vom Anbieter ab dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung 6 Monate aufbewahrt und nach dieser Zeit unwiderruflich gelöscht. Sollte eine längere Aufbewahrungszeit gewünscht werden, muss dies expliziert zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Der Anbieter erstellt hierzu auf Wunsch des Auftraggebers ein individuelles und unverbindliches Angebot.
17. HAFTUNG
17.1 Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder von deren Vertretern und Erfüllungsgehilfen haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen; ebenso haftet der Anbieter bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden nachweisbaren Schaden begrenzt.
17.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
17.3 Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
17.4 Erfolgen die erbrachten Leistungen des Anbieters auf angelieferte Daten oder Informationen vom Auftraggeber oder Dritten, übernimmt der Anbieter keine Haftung für die erstellten Daten wie auch daraus resultierende Fehler in den übergebenen Ergebnissen. Dies gilt insbesondere für bereitgestellte Daten des Anbieters zur Weiterverarbeitung wie 2D-Pläne, 3D-Modelle, BIM-, GIS-Datensätze oder Pass- und Kontrollpunkte. Die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der gelieferten Daten und Koordinaten liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
17.5 Die Haftungsbeschränkungen nach den vorstehenden Absätzen gelten sinngemäß auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
18. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, behält der Vertrag im Übrigen seine Wirksamkeit. Vertragslücken sind durch ergänzende Regelungen auszufüllen, die der gewollten Vereinbarung nahekommen, und wirksam sind.
19. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
19.1 Alle Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des soweit gesetzlich
zulässig.